Sinnvolle Optionen für eine bedarfsgerechte Absicherung: Rechtsschutz in Ehesachen und/oder Rechtsschutz in Unterhaltssachen als Annex-Produkte
Ehe-Rechtsschutz
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Interessenvertretung vor deutschem Familiengericht – für beide Ehepartner.
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Ehe-Rechtsschutz gilt auch für eingetragene Partnerschaften!
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Niedrigerer Beitrag und keine Selbstbeteiligung
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Drei Jahre Wartezeit
Unterhalts-Rechtsschutz
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Streit um gesetzlichen Unterhalt oder Streit um Sorgerecht
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Voraussetzung: Zuständigkeit eines deutschen Familiengerichts.
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Keine Selbstbeteiligung
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Ein Jahr Wartezeit