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Gegenstand der Verkehrshaftungsversicherung sind Verkehrsverträge,
also Speditions-, Fracht- und Lagerverträge sowie sonstige
Verträge, die üblicherweise zum Speditionsgewerbe gehörende
Tätigkeiten zum Gegenstand haben. Dazu zählen auch Verträge
über speditionsübliche logistische Leistungen, wenn diese mit der
Beförderung oder Lagerung in Zusammenhang stehen (beispielsweise das Kommissionieren, Etikettieren, Verpacken und Verwiegen von Gütern).
Versicherungsumfang:
Die Verkehrshaftungsversicherung
berücksichtigt insbesondere die
Absicherung der verkehrsvertraglichen Haftung für den Güter-,
Güterfolge- und Vermögensschaden -
bereich nach den deutschen gesetzlichen Bestimmungen sowie
den internationalen Übereinkommen
beispielsweise ADSp2, VBGL3,
Logistik-AGB4 und anderen nationalen Geschäftsbedingungen für
das Verkehrsgewerbe. Versichert ist auch die Haftung
aus Frachtverträgen entsprechend den Anforderungen der Pflichtversicherung
nach § 7a GüKG5, nach dem Recht anderer europäischer Staaten und dem Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR).
Bei innerdeutschen Beförderungen einschließlich transportbedingter Zwischenlagerung haben Sie generell Versicherungsschutz aufgrund rechtsgültig getroffener Vereinbarung wegen Verlust und Beschädigung von Gütern bis zu 40 Sonderziehungsrechte (SZR)
je Kilogramm Rohgewicht der Sendung.
Die von uns angebotenen Verträge bieten auch zusätzlichen Versicherungsschutz an. Zum Beispiel:
sind auch Schäden am Gut aus der Be- und Entladetätigkeit nach Maßgabe des § 425 HGB vom Versicherungsschutz umfasst, wenn diese Tätigkeiten nicht vertraglich vereinbart wurden.
Zusätzlich können Sie unter anderem den Einschluss der verkehrsvertraglichen Haftung beantragen
für:
- die Beförderung und Lagerung von Umzugsgut,
- die Haftung aus Schäden an fremden Anhängern, Aufliegern, Trailern und Chassis,
- die Transporte von PKW und LKW,
- die Beförderung von Bau- und Arbeitsmaschinen,
- genehmigungspflichtige Schwergutbeförderungen oder Großraumtransporte,
- abzuschleppende oder zu bergende Güter,
- den Transport von temperaturgeführten Gütern,
- die Beförderung von lebenden Tieren,
- Aufträge zur Durchführung von Zollverfahren sowie Lagerung unverzollter Güter im Zolllager,
- besondere individualvertragliche Haftungsvereinbarungen. Sofern Sie fremde Frachtführer/Subunternehmer außerhalb der EU-Staaten, Norwegen, Schweiz,
Großbritannien und Liechtenstein beauftragen möchten, kann dieser
Geltungsbereich erweitert werden.
Falls Sie ein unverbindliches Angebot wünschen, nennen Sie uns bitte
die Anzahl Ihrer Fahrzeuge und die Netto Lohn- und Gehaltssumme.